In Uri werden zum dritten Mal seit 2006 die Steuern gesenkt. Das neue Gesetz, das die Stimmberechtigten gestern an der Urne deutlich gutgeheissen haben, soll dazu führen, insbesonders bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen die Steuer- und Standortattraktivität weiter zu verbessern.
Eckpunkte des neuen StG
Bei den
natürlichen Personen findet eine
Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 auf 15,2 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) statt. Der
Abzug vom Eigenmietwert wird von 20 auf 25 Prozent und der Maximalabzug von 3’200 auf 7’500 Franken erhöht. Zudem wird der
Vermögenssteuersatz von 2,6 auf 2,3 Promille (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt und gleichzeitig der
Sozialabzug für Alleinstehende von 80’000 auf 100’000 Franken, für Verheiratete von 160’000 auf 200’000 Franken und pro Kind von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht.Schliesslich wird aufgrund einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) die bisherige steuerliche Besserstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren beseitigt (Verbesserung im Bereich der so genannten
Heiratsstrafe).Bei den
juristischen Personen wird der
Gewinnsteuersatz von 10,4 auf 9,4 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt. Neu ist die Besteuerung der
Korporationen als juristische Personen vorgesehen.Bei der
Grundstückgewinnsteuer wird der progressive Steuertarif durch einen
linearen Steuersatz ersetzt und der
Steuerfreibetrag von 7’000 auf 10’000 Franken erhöht.Auch bei der
Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der progressive Steuertarif durch einen
linearen Steuersatz ersetzt und der
Steuerfreibetrag von 5’000 auf 15’000 Franken erhöht. Zudem sind die Zuwendungen und Erbanfälle an
Stiefkinder und zwischen
Konkubinatspartnern künftig steuerfrei.
Inkrafttreten
Das revidierte Steuergesetz des Kantons Uri tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.
Weitere Informationen zum totalrevidierten StG Uri
Quelle: Steueramt des Kantons Uri