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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Heiratsstrafe

Bundesrat legt Eckwerte zur Individualbesteuerung fest

29.08.2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.

Bundesrat verabschiedet Eckwerte zur Individualbesteuerung

24.05.2022

Das Parlament hat in der Herbstsession 2020 beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen. Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet. Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant. Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.

Nach Kritik an Bundesratsvorlage - Bundesrat empfiehlt Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme

29.05.2013
Aktualisierung am 23.10.2013: Botschaft des Bundesrates erschienen
Mit ihrer Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» will die CVP eine Stärkung der Familie erreichen und die heute existierende Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen. Bei den Steuern sollen die Ehepaare eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Im Sozialversicherungsrecht sollen verheiratete Rentnerehepaare nicht schlechter gestellt sein als Rentnerkonkubinatspaare.

Bundesrat sistiert eigene Vorlage aufgrund Kritik in der Vernehmlassung

Für den Bundesrat hat die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer ebenfalls eine hohe steuerpolitische Priorität. Er schickte deshalb im vergangenen Jahr Vorschläge für eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Die Ergebnisse zeigen jetzt aber, dass offensichtlich wenig Konsens darüber besteht, wie die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren genau zu erfolgen hat. Der vorgeschlagene «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Unter anderem wurde der erhöhte Verwaltungsaufwand bemängelt und das Modell als zu wenig transparent beurteilt. Insbesondere zeigten sich aber zu unterschiedliche Vorstellungen über die ideale Besteuerungsform von Ehepaaren. Strittig bleibt, ob die Besteuerung individuell oder gemeinsam zu erfolgen hat und welches der möglichen Besteuerungsmodelle die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte am besten abzubilden vermag. Sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen ferner in Bezug auf die Belastungsrelationen zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Der Bundesrat hat die Kritik zur Kenntnis genommen und die am 29. August 2012 in die Vernehmlassung gegebene Vorlage vorläufig sistiert.

Verfassungsbestimmung als Chance für Konsensfindung

Der Bundesrat ist aber weiterhin gewillt, die verfassungswidrige Mehrbelastung von Ehepaaren zu beseitigen. Mit der Empfehlung zur Annahme der CVP-Volksinitiative will er eine verfassungskonforme Besteuerung erreichen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung festgeschrieben. Dies würde die Chancen wesentlich erhöhen, in der Folge einen Konsens zu finden, wie die Überbesteuerung von Ehepaaren beseitigt werden kann.

Bundesrat sieht keine Benachteiligung der Ehepaare bei Sozialversicherung

Bei den Sozialversicherungen gibt es heute in einer Gesamtbetrachtung Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren. Zwar sind die Renten von AHV und IV für zwei Verheiratete auf 150 Prozent zweier Maximalrenten plafoniert, während für Unverheiratete keine solche Plafonierung besteht. Trotzdem sind die Verheirateten insgesamt bessergestellt, denn sie können von AHV und IV Leistungen erhalten oder von Beitragserleichterungen profitieren, die Konkubinatspaaren nicht zustehen. Auch in anderen Sozialversicherungen wie der beruflichen Vorsorge, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung werden Ehepaare speziell geschützt und gegenüber den anderen Versicherten finanziell privilegiert. Nach Ansicht des Bundesrats gibt es bei den Sozialversicherungen somit keine Benachteiligung von Ehepaaren, die zu korrigieren wäre.Bei einer Annahme der Initiative können sich die Änderungen somit auf die Ehepaarbesteuerung beschränken. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die Initiative wurde am 5. November 2012 eingereicht.

Weitere Informationen zum Thema

Botschaft des Bundesrates vom 23.10.2013 (ergänzt am 23.10.2013)

Heiratsstrafe - Bundesrat für bestmögliche Beseitigung

12.10.2011
Der Bundesrat will möglichst ausgewogene und verfassungskonforme Belastungsrelationen zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren sowie zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren. Er hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Einerseits sollen Ehepaare nicht stärker besteuert werden als Konkubinatspaare. Andererseits sollen Einverdienerehepaare nur soweit stärker als Zweiverdienerehepaare belastet werden, als es der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Mit der Revision sollen die zwei Hauptprobleme der Ehepaarbesteuerung bei der direkten Bundessteuer gelöst werden: Die verfassungswidrige Mehrbelastung von bestimmten Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (die so genannte „Heiratsstrafe“) und unausgewogene Belastungsrelationen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren.

Bundesgericht: Abweichung von weniger als 10% heute zulässig

Bei der direkten Bundessteuer wird heute ein Teil der verheirateten Zweiverdiener- und Rentnerpaare steuerlich schlechter behandelt als gleichsituierte Konkubinatspaare. Soweit diese Mehrbelastung 10 Prozent oder mehr beträgt, widerspricht dies dem Verfassungsgebot der Rechtsgleichheit, wie dies das Bundesgericht bereits im Jahre 1984 festgestellt hat. Mit der Einführung der so genannten Sofortmassnahmen im Jahre 2008 konnten wichtige Verbesserungen erzielt werden. Trotzdem werden rund 80'000 erwerbstätige Ehepaare nach wie vor steuerlich höher belastet als Konkubinatspaare. Dabei handelt es sich namentlich um Zweiverdienerehepaare mit einem Nettoeinkommen ab 80'000 Franken (ohne Kinder) respektive ab 120'000 Franken (mit Kindern). Daneben sind aber auch Rentnerehepaare mit einem Pensionseinkommen ab 50'000 Franken betroffen.

Korrekturmechanismus zur Beseitigung der „Heiratsstrafe"

Diese verfassungswidrige Mehrbelastung soll mittels eines gesetzlichen Korrekturmechanismus beseitigt werden, der so genannten alternativen Belastungsrechnung. Dabei berechnet die Steuerbehörde in einem ersten Schritt weiterhin die Steuerbelastung bei gemeinsamer Veranlagung gemäss dem geltenden Verheiratetentarif. In einem zweiten Schritt errechnet sie neu eine alternative Steuerbelastung. Es werden die Erwerbs- und Pensionseinkommen individuell den Ehegatten zugewiesen, die übrigen Erträge hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt und der Tarif für Alleinstehende angewendet. Massgebend ist sodann die tiefere der beiden errechneten Belastungen. Auf diese Weise kann die Heiratsstrafe in nahezu allen Fällen beseitigt werden.

Problem: Mehrbelastungen allenfalls für Einverdienerehepaare

Durch die Einführung der alternativen Belastungsrechnung ändert sich in administrativer Hinsicht für die Steuerpflichtigen nichts Grundsätzliches. Ehegatten füllen weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung aus und werden weiterhin gemeinsam veranlagt. Für die Veranlagungsbehörde hat die für die Ehepaare auszuführende Kontrollrechnung hingegen einen gewissen administrativen Mehraufwand zur Folge, die Abläufe dürften sich aber nach der Informatikumstellung weitgehend automatisieren lassen. Die finanziellen Konsequenzen der Einführung der alternativen Belastungsrechnung werden vom Bundesrat noch eingehender diskutiert,Ebenfalls vertieft geprüft werden mögliche finanzielle Auswirkungen, welche eine Einführung eines neuen Abzugs für Einverdienerehepaare mit sich bringen würde. Die Einführung eines solchen Abzugs wirkt der übermässigen Mehrbelastung von Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren entgegen.

UR - Neues Steuergesetz 2011 angenommen

27.09.2010
In Uri werden zum dritten Mal seit 2006 die Steuern gesenkt. Das neue Gesetz, das die Stimmberechtigten gestern an der Urne deutlich gutgeheissen haben, soll dazu führen, insbesonders bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen die Steuer- und Standortattraktivität weiter zu verbessern.

Eckpunkte des neuen StG

Bei den natürlichen Personen findet eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 auf 15,2 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) statt. Der Abzug vom Eigenmietwert wird von 20 auf 25 Prozent und der Maximalabzug von 3’200 auf 7’500 Franken erhöht. Zudem wird der Vermögenssteuersatz von 2,6 auf 2,3 Promille (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt und gleichzeitig der Sozialabzug für Alleinstehende von 80’000 auf 100’000 Franken, für Verheiratete von 160’000 auf 200’000 Franken und pro Kind von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht.Schliesslich wird aufgrund einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) die bisherige steuerliche Besserstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren beseitigt (Verbesserung im Bereich der so genannten Heiratsstrafe).Bei den juristischen Personen wird der Gewinnsteuersatz von 10,4 auf 9,4 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt. Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.Bei der Grundstückgewinnsteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 7’000 auf 10’000 Franken erhöht.Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 5’000 auf 15’000 Franken erhöht. Zudem sind die Zuwendungen und Erbanfälle an Stiefkinder und zwischen Konkubinatspartnern künftig steuerfrei.

Inkrafttreten

Das revidierte Steuergesetz des Kantons Uri tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Weitere Informationen zum totalrevidierten StG Uri


Quelle: Steueramt des Kantons Uri

Steuererleichterung von gegen 2 Milliarden

01.10.2009
Nach der Reform der Mehrwertsteuer haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession jetzt auch die beiden Vorlagen für den rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression und die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern definitiv verabschiedet. Ehepaare profitieren zusätzlich von der Milderung der so genannten Heiratsstrafe.

Vorzeitiger Ausgleich der kalten Progression im Steuerjahr 2011

Im Steuerjahr 2011 werden die Folgen der kalten Progression vorzeitig ausgeglichen. Danach werden die Tarife und Abzüge jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst statt wie bisher erst bei einer Teuerung von 7 Prozent. Die Folgen der kalten Progression werden damit rascher und häufiger ausgeglichen als nach geltendem Recht. Die Massnahme dürfte bei der direkten Bundessteuer 2012 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen von rund 360 Millionen Franken führen.

Verbesserte Steuergerechtigkeit für Familien und Ehepaare

Ebenfalls in den Schlussabstimmungen der Herbstsession definitiv verabschiedet wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern. Durch den neuen Elterntarif wird der Steuerbetrag für Ehepaare und allein erziehende Personen um 250 Franken pro Kind reduziert. Für fremd betreute Kinder können künftig maximal je 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die heute bereits bestehenden kinderrelevanten Abzüge bleiben unverändert. Die Massnahmen dürften bei der direkten Bundessteuer bereits ab 2012 zu Entlastung der Steuerpflichtigen von bis zu 600 Millionen Franken führen.Bereits in Kraft sind die Sofortmassnahmen zur Milderung der Diskriminierung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe führt bei der direkten Bundessteuer 2010 zu Steuerentlastungen von insgesamt 650 Millionen Franken. Sofortmassnahmen und Familiensteuerreform zusammen werden die Familien voraussichtlich um über 1 Milliarde Franken entlasten.

Entlastungen durch Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer

Auch das komplett revidierte Mehrwertsteuergesetz führt ab Anfang 2010 zu Steuerentlastungen. Diese belaufen sich auf gegen 200 Millionen Franken jährlich.Ab 2010 führen zudem auch die Neuerungen aus der Unternehmenssteuerreform II, die in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen wurde, zu Entlastungen bei der direkten Bundessteuer von rund 60 bis 80 Millionen Franken.

Befristete Mehreinnahmen durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes ab 2011

Am 27. September haben Volk und Stände einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Die Mehreinnahmen von rund 1,1 Milliarden Franken, die ab 2011 erwartet werden, fliessen indessen nicht in die allgemeine Bundeskasse, sondern sind für die Sanierung der Invalidenversicherung bestimmt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis 2017 befristet. Sie relativiert den Entlastungseffekt der jüngsten Steuerreformen nur marginal. Die Mehrbelastung beträgt im Durchschnitt 0,17 Prozent des Haushalteinkommens.