Familienbesteuerung - Ehepaare sollen nicht mehr benachteiligt werden (Bundesrat eröffnet Vernehmlassung)
29.08.2012
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz eröffnet, das die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener- und Rentner-Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer beseitigen soll. Der Bundesrat musste insbesondere tätig werden, weil das Bundesgericht die heutige Regelung als verfassungswidrig taxiert hat.
Das heutige Problem im Überblick
Verheiratete und unverheiratete Paare werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Abhängig von der Höhe und der Verteilung des Einkommens kann sich daraus eine Benachteiligung oder ein Vorteil für Ehepaare ergeben. Wenn Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich über 10 Prozent stärker belastet werden, so ist dies laut einem Bundesgerichtsurteil verfassungswidrig. Bei der direkten Bundessteuer bestehen solche Mehrbelastungen für Zweiverdienerehepaare je nach Aufteilung des Einkommens zwischen den Ehegatten ab einem Netto-Erwerbseinkommen von 80‘000 Franken und für Rentnerehepaare bereits ab einem Pensionseinkommen von 50‘000 Franken.Alternative Steuerberechnung soll korrigieren
Der Bundesrat will mit einer so genannten alternativen Steuerberechnung nun gezielt die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen abschaffen. Der Mechanismus funktioniert - vereinfacht gesagt - wie folgt:- Die Steuerbehörde berechnet den Steuerbetrag von Ehepaaren zunächst wie bisher, indem sie die Einkommen der Ehegatten zusammenrechnet und den Verheiratetentarif anwendet.
- Danach nimmt sie eine alternative Berechnung des Steuerbetrags vor. Erwerbseinkommen und die damit verbundenen Abzüge sowie Renteneinkommen werden dabei den einzelnen Ehegatten individuell zugewiesen. Die übrigen Einkommensarten und Abzüge werden hälftig aufgeteilt.
- Auf das so berechnete Einkommen wird der Tarif für Alleinstehende angewendet. Der niedrigere der beiden nach diesen Methoden berechneten Beträge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.