Kreisschreiben Nr. 15 - Obligationen und derivative Finanzinstrumente als Gegenstand der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben
Die ESTV hat heute informiert, dass das Kreisschreiben Nr. 15 (KS 15) aktualisiert worden ist.Das Kreisschreiben Nr. 15 der ESTV in der Version vom 7. Februar 2007 (KS 15, NachfolgeKreisschreiben des KS 4) erläuterte insbesondere die aktuelle Praxis im Bereich der nachträglichen Herstellung der Transparenz von nicht trennbaren kombinierten Produkten, dessen Ausführungen im vorangegangenen KS 4 überholt waren.Das jetzt vorliegende, überarbeitete Kreisschreiben trägt der seit der Publikation des KS 15 erfolgten Gesetzesänderung im Bereich der Stempelabgaben (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital) Rechnung. Neben weiteren Aktualisierungen und Präzisierungen gibt es den seinerzeitigen Inhalt der KS 4 und 15 wieder, die zur Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung von strukturierten Finanzinstrumenten beitrugen.Ergänzender Bestandteil des vorliegenden Kreisschreibens bildet nach wie vor auch das Gutachten der Kommission für Steuern und Finanzfragen der SBVg vom November 2006 (vgl. Anhang IV), welches dazu dient, den Nachweis zu erbringen, dass der BFP-Service inkl. dessen Grundlagen geeignet sind, die diesen Hilfsmitteln zugedachte Aufgabe zu erfüllen.
Quelle: Mitteilung der ESTV vom 3.10., Einleitung des KS 15