Kreisschreiben Nr. 49 - Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften
18.07.2020
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die beiden Kreisschreiben «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» (1-049-DV-2020-d) und «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» (1-050-D-2020-d) publiziert.
Weitere Informationen zum Thema
Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 13.7.2020.