LU - Keine allgemeine Einsicht mehr in Steuerdaten
11.01.2011
Mit der Steuergesetzrevision 2011 hat der Kantonsrat die gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Steuerdaten durch Privatpersonen aufgehoben. Er erachtete die Einsichtnahme in Steuerdaten vorab aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes als nicht mehr zeitgemäss.Seit dem 1. Januar 2011 existieren somit keine öffentlichen Auflagen des Steuerregisters mehr. Auch Auskunftserteilungen über die Steuerfaktoren ausserhalb der Registerauflagefrist werden natürlich nicht mehr erteilt.Anderen Behörden hingegen wird jedoch weiterhin Auskunft gewährt, soweit eine entsprechende gesetzliche Grundlage oder eine Ermächtigung des Finanzdepartements vorliegt.