LU - Neuerungen auf die Steuerperiode 2018
Die Steuerverwaltung hat über die Neuerungen informiert, die auf die Steuerperiode 2018 in Kraft treten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Massgebende Beteiligungen des Privatvermögens
Ab Steuerperiode 2018 werden die Erträge aus massgebenden Betiligungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert.
Fahrkostenabzug (Pendlerabzug)
Der Abzug für die Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort wird auf 6'000 Franken begrenzt (Pendlerabzug).
Kinderbetreuung (Eigen- und Fremdbetreuung)
- Der Abzug für die Eigenbetreuung von Kindern wird auf 1'000 Franken (bisher 2'000 Franken) und
- der Fremdbetreuungskostenabzug wird bei gleichzeitiger Eigenbetreuung der Kinder faktisch auf 4'700 Franken
begrenzt.
Besteuerung juristischer Personen
Für juristische Personen mit ideeller Zwecksetzung sind neue Steuerfreigrenzen definiert. Zudem wird neu eine Minimalsteuer für juristische Personen eingeführt.
Weitere Neuerungen
Im Weiteren sind einige Anpassungen auf Stufe Verordnung und Weisungen zum Steuergesetz beachtenswert. Hier der Link zu allen Anpassungen im Steuerbuch Luzern:
Aktuelle Änderungen im Luzerner Steuerbuch