Medienmitteilung betreffend Verzugszinsen bei Härtefällen infolge der Corona-Pandemie
10.03.2021
Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie als Härtefall gelten und Unterstützungsleistungen erhalten, müssen auf offenen Steuerforderungen in diesem Jahr keine Verzugszinsen bezahlen.
Genauere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung.
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