MWST 2010 - Präzisierung der MWSTV
Der Bundesrat hat die Mehrwersteuerverordnung (MWSTV) geändert. Es geht – neben einigen untergeordneten sprachlichen Änderungen – im Wesentlichen um zwei Präzisierungen.Konkret geht es bei der ersten Änderung um die Aufzählung von unternehmerischen Tätigkeiten von Gemeinwesen in Art. 14 MWSTV. Diese Aufzählung konnte bisher als abschliessend interpretiert werden. Die Änderung von Art. 14 MWSTV stellt klar, dass die Liste nicht abschliessend ist und dass Gemeinwesen wie bisher grundsätzlich eine unbeschränkte Anzahl unternehmerischer Tätigkeiten ausüben können. Erbringen Gemeinwesen unternehmerische Leistungen, unterliegen diese der Mehrwertsteuer und sind vom Gemeinwesen zu versteuern.Im Rahmen einer zweiten Änderung wird die Definition von «Medikamenten» in der MWSTV weitestgehend an das Heilmittelrecht angepasst, so dass man im Sinne einer Faustregel nun davon ausgehen kann, dass praktisch alle der Heilmittelgesetzgebung unterstehenden Produkte dem reduzierten Steuersatz unterliegen. Ausdrücklich geregelt ist neu auch die Besteuerung von Medikamenten beim Import.Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft.