Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute auf ihrer Internetseite das Formular für die Jahresabstimmung, die so genannte Berichtigungsabrechnung veröffentlicht.Hintergrund dieses Formulars ist eine Bestimmung in
Art. 72 Abs. 1 MWSTG, die festhält, dass die steuerpflichtige Person, sobald sie im Rahmen der Erstellung ihres Jahresabschlusses Mängel in ihren Steuerabrechnungen feststellt, diese spätestens in der Abrechnung über jene Abrechnungsperiode korrigieren muss, in die der 180. Tag seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres fällt. Die Meldung muss sodann gemäss
Art. 72 Abs. 3 MWSTG in der «vorgeschriebenen Form» erfolgen, womit nun eben dieses Formular gemeint ist.
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Für die Korrektur von Fehlern ist also ausschliesslich das nun veröffentlichte Formular zu verwenden, auf welchem die eingereichten Abrechnungen
der vergangenen Steuerperiode ergänzt bzw. korrigiert werden kann. Im Formular Jahresabstimmung sind deshalb
nur die Differenzen zu den bisher eingereichten Abrechnungen zu deklarieren. Wurden beim Abgleich mit dem Jahresabschluss keine Mängel festgestellt, ist keine Berichtigungsabrechnung (Jahresabstimmung) einzureichen. Ist nach Ablauf von 240 Tagen seit Ende des betreffenden Geschäftsjahres keine Berichtigungsabrechnung eingegangen, geht die ESTV davon aus, dass die von der steuerpflichtigen Person eingereichten MWST-Abrechnungen vollständig und korrekt sind und die Steuerperiode finalisiert ist. Bei einer Differenz zugunsten der ESTV muss der Differenzbetrag selbsttätig auf das Konto PC 30-37-5 überwiesen werden, unter Mitteilung der MWST-Nummer und des Zahlungsgrundes (z.B. J2010 für das Jahr 2010) angeben. Eine Differenz zu Ihren Gunsten wird zurückerstattet.Achtung: Für Korrekturen einzelner Monats-, Quartals-, oder Semesterabrechnungen während der
laufenden Steuerperiode können Sie
nicht dieses Formular verwenden. In diesem Fall ist die Korrekturabrechnung zu verwenden.
Direkt zu den Formularen
Weitere Informationen zum Formular Jahresabstimmung / Berichtigungsabrechnung
Weitere Details zum Formular Jahresabstimmung finden Sie übrigens auch in [intlink id="mwst-2010-bezugssteuer-und-abrechnung-2" type="post"]Ziff. 6 der MWST-Info 15 Abrechnung und Steuerentrichtung[/intlink].