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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST-Erhöhung 2011 - Verordnung publiziert

21.04.2010

Die von Volk und Ständen 2009 gutgeheissene Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) kann auf den 1. Januar 2011 in das neue Mehrwertsteuergesetz überführt werden. Der Bundesrat hat heute die Verordnung verabschiedet. Gleichzeitig werden bei der Saldobesteuerung die Umsatzgrenze und die Steuerschuldgrenze für Steuerpflichtige angepasst, die nach Saldosteuersätzen abrechnen.


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Das Schweizer Stimmvolk hatte am 27. September 2009 zugestimmt, die MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der IV zu erhöhen. Die Erhöhung der Steuersätze tritt, das war schon klar, per 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist (allfällige spätere Verlängerung auf Grund neuer «Rettungsaktionen» sind hier natürlich vorbehalten) zeitlich auf sieben Jahre befristet. Für diese Dauer werden der Normalsatz von derzeit 7,6 auf neu 8 Prozent, der reduzierte Steuersatz von derzeit 2,4 auf 2,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von derzeit 3,6 auf 3,8 Prozent angehoben. Auch die Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze werden entsprechend angehoben.Im Zusammenhang mit der Anpassung des MWSTG an die neuen Sätze ist auch eine Anpassung der Limiten bei der Saldosteuersatzmethode nötig. Damit wird sichergestellt, dass steuerpflichtige Personen auch nach der Erhöhung der Steuersätze diese vereinfachte Abrechnungsmethode anwenden können. Die Umsatzlimite wird für die sieben Jahre von 5 Millionen Franken auf neu 5'020'000 Franken und die Steuerschuldgrenze von 100'000 Franken auf neu 109'000 Franken angehoben. Steuerpflichtige Personen, die pro Jahr nicht mehr als den entsprechenden Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen und im gleichen Zeitraum die Steuerschuldgrenze nicht überschreiten, können nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.

Weitere Informationen zur MWST-Erhöhung 2011