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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST-Info 17 - Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen

29.03.2010

Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 17 - Leistungen an diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen publiziert.Diplomatische oder konsularische Privilegien und Immunitäten geniessende institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreite Leistungen beziehen. Die Entlastung erfolgt in der Regel durch Steuerbefreiung an der Quelle, d.h. steuerpflichtige Leistungserbringer müssen weder die MWST auf ihren Leistungen fakturieren, noch diese an die ESTV abliefern.Die hierfür notwendigen Nachweise müssen ihnen die institutionellen Begünstigten und die begünstigten Personen jedoch unaufgefordert übergeben. Die Steuer auf den Lieferungen und den Einfuhren von Gegenständen sowie den Dienstleistungen, die zur Bewirkung von steuerfreien Leistungen an institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen verwendet werden, kann vom steuerpflichtigen Leistungserbringer als Vorsteuer abgezogen werden.Ausnahmsweise wird die Steuerbefreiung durch Rückerstattung bewirkt.Der Bezug von Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch institutionelle Begünstigte und begünstigte Personen ist von der Steuer befreit.Die gesetzliche Grundlage findet sich in Art. 107 Ab. 1 lit. a MWSTG und Art. 143-150 MWSTV.Die Broschüre zeigt unter Anderem, wie der Nachweis der Steuerbefreiung zu führen ist. Die Broschüre ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.MWST-Info 17 herunterladen