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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

MWST-Sätze sinken ab 1.1.2018

25.09.2017

Im Rahmen der gestrigen Abstimmung wurde das Massnahmenpaket zur Reform der Altersvorsorge abgelehnt. Dies hat jetzt, da dazumal im Rahmen der Finanzierung der IV bloss eine befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze bis Ende 2017 beschlossen worden war, zur Folge, dass die Mehrwertsteuersätze (zumindest vorübergehend) sinken werden.Aufgrund der im Rahmen der FABI angenommenen Anhebung des MWST-Satzes um 0.1 Prozentpunkte wird der MWST-Satz allerdings nicht mehr auf die früher (ab 1.1.20111) geltenden 7.6, 3.6 und 2.4% sinken, sondern eben 0.1% höher zu liegen kommen.

Die MWST-Sätze ab 1.1.2018

  • Normalsatz: 7.70%
  • Reduzierter Satz: 2.50% (unverändert dank FABI-Zehntel)
  • Sondersatz für Hotellerie: 3.70%

Gleichzeitig mit den ordentlichen Steuersätzen ändern auch die meisten Saldosteuersätze.

Administrativer Albtraum für KMU

Die Senkung der MWST-Sätze bedeutet für Schweizer Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand, und die Umstellungszeit ist sehr kurz. Software-Systeme müssen angepasst werden, je nachdem müssen bereits jetzt Leistungen zu neuen Steuersätzen kalkuliert und abgerechnet werden, usw.

Weitere Informationen zu den Steuersatzänderungen

Die EStV hat bereits ausführliche Informationen zu den Steuersatzänderungen per 1.1.2018 zusammengestellt