MWST - Verordnungsänderung tritt voraussichtlich per 1.4.2019 in Kraft
Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die entsprechende Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) wird voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen.
In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2018 und der Inkraftsetzung der neuen Verordnungs-Bestimmung gelten befristet zugelassene oder befristet bewilligte Arzneimittel genauso als reduziert besteuerte Medikamente wie vorher und nachher.
Auch die in Artikel 9 Absatz 2ter HMG neu eingefügte Kategorie von verwendungsfertigen, nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln wird bis zur Inkraftsetzung der neuen Verordnungs-Bestimmung so behandelt, wie dies für die Zeit ab deren Inkraftsetzung der Fall sein wird (Besteuerung zum reduziertem Steuersatz).
Quelle: Mitteilung der ESTV vom 4.1.2019