Pflicht zur unabhängigen Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer gilt ab 2014
Ab 2014 sind alle Kantone verpflichtet, die Erhebung und die Ablieferung der direkten Bundessteuer durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt, womit eine Prüflücke bei der Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer geschlossen wird.Die Kantone werden künftig verpflichtet sein, die Erhebung und Ablieferung der direkten Bundessteuer durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Eine derartige Verpflichtung bestand bislang nicht. Die meisten Kantone führen solche Prüfungen jedoch bereits heute durch. Das Resultat der Prüfung muss künftig jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mitgeteilt werden. Unterlässt ein Kanton die Prüfung, so kann das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ein Revisionsunternehmen mit einer Prüfung beauftragen.Die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten über den Bezug der direkten Bundessteuer war von der Spezialkommission „Neugestaltung des Finanzausgleiches" des Nationalrates in der Motion 07.3282 gefordert worden und ein entsprechender Gesetzesvorschlag war am 14. Dezember 2012 von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab.