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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SG: Steuererklärung neu ganz elektronisch einreichen

13.01.2022

Ab sofort kann man die Steuererklärung auch im Kanton St.Gallen vollständig elektronisch und damit medienbruchfrei einreichen. Natürliche Personen können ihre Dokumente digital hochladen und müssen die Steuererklärung auch nicht mehr unterzeichnen.

Auf den 1. Januar 2022 hat der Kanton St.Gallen die gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der die vollständig elektronische und damit medienbruchfreie Einreichung von Steuererklärungen möglich wird. Wer die Steuererklärung ganz elektronisch einreicht, muss die Quittung nicht mehr ausdrucken, unterzeichnen und per Post an das Steueramt senden. Die Beilagen wie beispielsweise der Lohnausweis oder die Bescheinigung von Säule 3a-Beiträgen kann man direkt in die Steuererklärung hochladen oder über das Handy mit einer App fotografieren. Dieser Digitalisierungsschritt erleichtert die Arbeit der Steuerpflichtigen als auch jene der Steuerbehörden.

Chatten zu Steuerfragen

Wer Fragen hat beim Ausfüllen der Steuererklärung, kann sich in einem Online-Chat mit den Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden austauschen. Diese Dienstleistungsform haben der Kanton und die Gemeinden vor zwei Jahren als Pilot für Jugendliche und junge Erwachsene mit grossem Erfolg eingeführt. Ab sofort wird der Online-Chat zu Steuerfragen und zu Fragen der vollständig elektronischen Steuererklärung deshalb für alle Kundinnen und Kunden ermöglicht.

Von 8 Uhr bis 21 Uhr stehen Fachleute der Gemeinden und des Kantons zur Verfügung, die Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantworten. Mit dem Live Chat orientiert sich das Steueramt noch konsequenter an den Bedürfnissen und an den zeitlichen Verfügbarkeiten der Kundinnen und Kunden. Der Chat ist für herkömmliche Steuerfragen gedacht und nicht für komplexe Steuerfragen oder Steuerberatungen.

Ursprünglich publiziert am
SG