SG - Steuermonitoring 2013 zeigt Druck auf Standortattraktivität
Das Institut für Finanzwissenschaften und Finanzrecht IFF der Universität St.Gallen hat im Auftrag des Finanzdepartementes des Kantons St.Gallens den Steuermonitor 2013 erstellt. Auf Basis von Steuerdaten für das Jahr 2012 wurde so die steuerliche Standortattraktivität des Kantons St.Gallen im Vergleich zu den anderen Kantonen ermittelt.
Zielsetzungen des Steuermonitorings
Das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen erstellt seit 2011 jährlich ein Steuermonitoring für den Kanton St.Gallen. Wie in den vorangegangenen Jahren misst sie die steuerliche Standortattraktivität des Kantons für natürliche und juristische Personen im Vergleich mit den anderen Kantonen und im Speziellen mit den Nachbarkantonen. Die Folgen der Steuerfusserhöhung auf 115 Prozent per 1. Januar 2013 hatten auf die Basissteuerdaten 2012 noch keinen Einfluss. Mittels einer Simulation werden aber die Effekte von der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Basispunkte per 1. Januar 2013 veranschaulicht.Die Berechnungen des Steuermonitorings 2013 basieren auf Steuerdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2012. Im Steuermonitoring ist die steuerliche Belastung auf den Ebenen der Kantons- und Gemeindesteuern erfasst. Die für das Jahr 2012 beschlossene Anpassung des Kantonssteuerfusses von 95 auf 105 Prozent sowie allfällige Anpassungen der Gemeindesteuerfüsse sind in den Auswertungen des Steuermonitorings 2013 berücksichtigt.Es ist vorgesehen, das Steuermonitoring in den nächsten Jahren weiterzuführen und damit der Regierung und dem Kantonsrat ein Instrument zur Beurteilung von steuerpolitischen Anpassungen in die Hand zu geben. Die nächste Publikation des Steuermonitorings mit den Daten des Jahres 2013 ist für Ende 2014 vorgesehen.
Die Ergebnisse im Überblick
Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2013 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Einkommenssteuern: Die steuerliche Attraktivität des Kantons folgt in dieser Steuerklasse wie in den Vorjahren einem U-förmigen Verlauf. Der Kanton St. Gallen ist sowohl bei den tiefen wie auch den sehr hohen Einkommen steuerlich attraktiv, während er bei den mittleren Einkommensklassen an Wettbewerbsfähigkeit verliert. Vor allem gegenüber den Nachbarkantonen fällt der Kanton St. Gallen in diesem Bereich ab und belegt teilweise den letzten Rang. Betrachtet man die vier Stereotype Ledige, Rentner, Verheiratet ohne/mit Kindern, schneidet der Kanton St. Gallen bei den Ledigen klar am schlechtesten ab, während er bei den Verheirateten mit zwei Kindern hauptsächlich aufgrund der hohen Kinderabzüge steuerlich relativ attraktiv ist. Gegenüber dem Jahre 2011 hat der Kanton St. Gallen durch die Steuerfusserhöhung an steuerlicher Attraktivität verloren und ist nun punktuell sogar schlechter klassiert als vor der Einführung des Steuertarifs 2010.
- Vermögenssteuern: Auch bei der Vermögenssteuer ist ein U-förmiger Verlauf ersichtlich. Allerdings ist die Belastung im schweizweiten Vergleich generell hoch. Die Nachbarkantone weisen zudem fast durchgehend tiefere Vermögenssteuerbelastungen aus als der Kanton St.Gallen. Gegenüber dem Jahr 2011 hat der Kanton St.Gallen an Attraktivität verloren.
- Unternehmensbesteuerung: Gegenüber dem Vorjahr haben sich bei der Unternehmensbesteuerung nur geringfügige Änderungen ergeben. Der Kanton St.Gallen zwar einen Rang verloren, ist jedoch unter den Kantonen nach wie vor im vorderen Mittelfeld rangiert. Im internationalen Vergleich ist der Kanton St. Gallen für Unternehmen steuerlich weiterhin sehr attraktiv, wobei er aufgrund der Möglichkeit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei der effektiven Grenzsteuerbelastung sogar noch etwas besser abschneidet als bei der effektiven Durchschnittssteuerbelastung.
Simulation Steuerfusserhöhung 2013 auf 115 Prozent
Die per 1. Januar 2013 erfolgte Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Basispunkte führt bei gleichbleibender Steuerpolitik in den anderen Kantonen vor allem bei der Einkommensteuer zu einer Verminderung der steuerlichen Standortattraktivität. Bei der Vermögenssteuerbelastung konnte der Kanton St. Gallen seine Positionierung hingegen mehrheitlich beibehalten. Allerdings ist anzumerken, dass die interkantonalen Unterschiede bei der Vermögensteuer grösser ausfallen als bei der Einkommensteuer und eine leichte Veränderung der Steuerbelastung aus diesem Grund weniger schnell eine Rangverschiebung bewirkt.