STAF tritt am 1. Januar 2020 in Kraft
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) tritt am 1. Januar 2020 vollständig in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2019 beschlossen.
Am 19. Mai 2019 befürwortete die Stimmbevölkerung die STAF in einer Referendumsabstimmung. Einen Tag, nachdem der Bundesrat das Abstimmungsergebnis offiziell zur Kenntnis nehmen wird (Erwahrungsbeschluss), werden gewisse Übergangsbestimmungen automatisch in Kraft treten. Mit der vorliegenden Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung der STAF setzt der Bundesrat die übrigen Bestimmungen per Anfang 2020 in Kraft.
Die STAF löst bestehende Steuerregimes ab, die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehen. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Unternehmensstandort bleibt, werden international kompatible steuerliche Massnahmen eingeführt.
Druck auf die Kantone
Falls ein Kanton die obligatorischen Bestimmungen der STAF bis am 1. Januar 2020 nicht umsetzt, findet das Bundesrecht direkt Anwendung.