Steuerliche Behandlung von erhaltenen Corona-Ersatzleistungen
Die ESTV hat ein Rundschreiben zur steuerlichen Behandlung von Leistungen gemäss der Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Darin erläutert die ESTV das Verfahren für die Besteuerung der Taggeldleistungen. Materiell handelt es sich bei den Ersatzleistungen im Rahmen der Massnahmen um ganz normales Ersatzeinkommen. Hier bestehen gemäss ESTV keine Besonderheiten.
Das Rundschreiben beschäftigt sich vielmehr um die formellen Verfahren, welche im Zusammenhang mit der Besteuerung der Leistungen (insbes. den Meldungen), die im Zusammenhang mit dem Coronavirus ausgerichtet werden.
Details finden Sie im unten verlinkten Kreisschreiben.
Weitere Informationen zum Thema:
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Quelle: Medienmitteilung der EStV vom 6.4.2020, Rundschreiben 2-183-D-2020-d