MWST Belege und Archivierung - neue Infos der ESTV zum elektronischen Geschäftsverkehr
13.12.2017
Die ESTV hat auf Ihrer Webseite die Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr präzisiert. Insbesondere geht es um die Informationen zur Archivierung. Gemäss ESTV wird nicht unterschieden, ob es sich bei der archivierten Rechnung um eine Papierrechnung, eine gescannte Papierrechnung oder um eine elektronische Rechnung handelt. Einscheidend sei in Übereinstimmung mit Art. 958 OR einzig, dass die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen wie auch die Lesbarmachung gewährleistet werden können.