MWST - neue Regeln für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, müssen zukünftig ihre Schweizer Mehrwertsteuernummer angeben. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht dienen. Der Bundesrat hat heute das EFD damit beauftragt, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen. Durch die Neuerung will der Bundesrat die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringern.