DBA Bangladesch in Kraft
18.12.2009
Die Schweiz und Bangladesch haben durch den Austausch der Ratifikationsurkunden das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft gesetzt. Das Abkommen dient der Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen.Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und trägt zur günstigen Entwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen bei. Durch das DBA wird namentlich der Rechtsschutz für Unternehmen verbessert und die Quellensteuer im Bereich der Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt.Das Abkommen wurde am 10. Dezember 2007 unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung des DBA enthält es einen Artikel über den Informationsaustausch, der nur den Austausch von Informationen zur richtigen Anwendung des Abkommens vorsieht. Mit Bangladesch wurde also keine erweiterte Amtshilfe nach dem OECD-Standard vereinbart. Bangladesch wollte dies auch nach dem Bundesratsbeschluss vom März 2009 zur neuen Amtshilfepolitik nicht. Da ein möglichst baldiges Inkrafttreten des DBA auch aus Sicht der Schweizer Wirtschaft wünschenswert war, wurde auf weitere Verhandlungen zur Ausweitung der Amtshilfe verzichtet. Beide Vertragsstaaten sind übereingekommen, das vorliegende Abkommen in der unterzeichneten Fassung in Kraft zu setzen.Die Bestimmungen des Abkommens finden in der Schweiz Anwendung auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>