Berufskosten und Corona in der Steuerperiode 2021
Unselbständig Erwerbende können für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.