FR – Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern. Vernehmlassung
20.03.2024
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat am 18. März 2024 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (DStG) mit dem entsprechenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung läuft bis 20. Juni 2024.