Die Schweiz und Irland haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält eine aktuelle OECD-Amtshilfeklausel.
Änderung in der Besteuerung von Dividenden
Neben der erweiterten Amtshilfe haben die Schweiz und Irland im revidierten DBA unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von
höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen.Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von
mindestens 10 Prozent am Kapital der dividendenzahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer
befreit.Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die
Nationalbanken der beiden Staaten sowie an
Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.
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