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Artikel mit Schlagwort EU

AIA - Bundesrat verabschiedet Botschaften für Schweiz-seitige Umsetzung

06.06.2015
Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft über das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen sowie die Botschaft über die für die Umsetzung des Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) erforderlichen Gesetzesgrundlagen unterbreitet. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise stimmten den Vorlagen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu.Die erste Vorlage betrifft das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die Amtshilfe in Steuersachen. Dieses Übereinkommen, das von der Schweiz am 15. Oktober 2013 unterzeichnet worden ist, regelt die internationale Amtshilfe in Steuersachen. Das Übereinkommen sieht drei Formen des Informationsaustauschs vor: auf Ersuchen, spontan und automatisch. Der Bundesrat beharrt auf seinen im Vernehmlassungsentwurf angebrachten Vorbehalten betreffend den materiellen und zeitlichen Geltungsbereich des Übereinkommens. Für die zur Umsetzung des Übereinkommens in der Schweiz erforderlichen Rechtsgrundlagen beantragt der Bundesrat punktuelle Änderungen im Steueramtshilfegesetz.Die zweite Vorlage, die dem Parlament unterbreitet wird, betrifft die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA), die am 19. November 2014 von der Schweiz unterzeichnet wurde. Damit die Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie diejenigen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch angewendet werden können, braucht es ein entsprechendes Bundesgesetz. Das neue Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege sowie die anwendbaren Strafbestimmungen.Die Umsetzung des Standards über den automatischen Informationsaustausch kann auf zwei Wegen erfolgen: entweder über ein bilaterales Abkommen, wie dasjenige, das am 27. Mai 2015 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union unterzeichnet wurde, oder über die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden, die sich ihrerseits auf das multilaterale Übereinkommen des Europarats und der OECD abstützt. Für die Einführung des automatischen Informationsaustausches in Steuerfragen zwischen der Schweiz und Australien wurde die zweite Variante gewählt. Der Entwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.Die Vernehmlassung über beide Vorlagen dauerte vom 14. Januar bis zum 21. April 2015. Die Eidgenössischen Räte werden die Beratungen zu den Vorlagen im Herbst 2015 aufnehmen. Selbst wenn das Referendum ergriffen wird, könnten die gesetzlichen Grundlagen somit Anfang 2017 in Kraft treten, und der erste Informationsaustausch mit den Partnerstaaten im Jahre 2018 erfolgen. Das hatte die Schweiz dem Global Forum im Oktober 2014 in Aussicht gestellt. An besagter Konferenz haben sich rund 100 Staaten verpflichtet, den automatischen Informationsaustausch einzuführen, rund 50 von ihnen in den Jahren 2016/17 und die übrigen - unter anderem auch die Schweiz - in den Jahren 2017/18. Mit der Umsetzung des neuen Standards für den automatischen Informationsaustausch leistet die Schweiz einen bedeutsamen Beitrag an die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.Das Parlament wird nicht nur über die gesetzlichen Grundlagen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt auch über die von der Schweiz unterzeichneten Abkommen befinden müssen. Nebst den Abkommen mit Australien und der EU sind derzeit weitere Abkommen in Verhandlung.

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AIA Abkommen Schweiz-EU

27.05.2015
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum unterzeichneten Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Eine erste Gruppe von rund 50 Staaten will den Standard bereits 2016 in Kraft setzen. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der heute vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung können interessierte Kreise und die Kantone bis zum 17. September 2015 Stellung nehmen zum AIA-Abkommen mit der EU. Danach wird der Bundesrat das Abkommen mit einer Botschaft den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreiten. Parallel dazu laufen die Arbeiten für die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland. Der Bundesrat wird in den nächsten Wochen die Botschaften zum AIA-Gesetz, zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden sowie zum Amtshilfeübereinkommen von Europarat und OECD zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschieden.

Weitere Informationen zum AIA Abkommen Schweiz-EU