DBA Peru
31.03.2014
Zwischen der Schweiz und Peru ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen DBA in Kraft getreten. Das Abkommen enthält eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard auf dem Gebiet des Informationsaustausches.
Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Peru ist am 10. März 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.