Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA enthält unter Anderem Bestimmungen über den Informationsaustausch nach internationalem Standard.Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate insbesondere vereinbart, dass keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf
Dividendenzahlungen an den anderen
Vertragsstaat oder an staatliche Einrichtungen (insbesondere an Staatsfonds) sowie an Vorsorgeeinrichtungen.Auf Dividenden, die an Gesellschaften mit einer
Beteiligung von mindestens 10% an der ausschüttenden Gesellschaft und 15% in den andern Fällen gezahlt werden, wird eine
Residualsteuer von 5% erhoben. Die Zinsen und Lizenzgebühren werden nur im Ansässigkeitsstaat versteuert.Das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten enthält ferner die vom Bundesrat Mitte Februar 2011 vorgeschlagene
Auslegungsregel zur Amtshilfe.
Weitere Informationen zum DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Abkommenstext DBA Schweiz-Vereinigte Arabische Emirate