MWST - Neue formelle Anforderungen für Verlagerungsverfahren
30.06.2014
Die ESTV hat heute neue Informationen sowie einen neuen Anwendungsantrag zur Verlagerung der Steuerentrichtung (Verlagerungsverfahren) veröffentlicht. Die Änderungen der formellen Anforderungen treten per 1. Juli 2014 in Kraft.
Verlagerungsverfahren – das ist neu ab dem 1. Juli 2014
Bisher war das Verlagerungsverfahren Mehrwertsteuer (MWST) nur anwendbar, wenn der Wertnachweis (z.B. Rechnung) des ausländischen Versenders resp. Lieferanten folgende Zusatzdaten enthielt:Bewilligungsnummer + MWST-Nummer des Bewilligungsinhabers