Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird verlängert
28.06.2022
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 in Kraft bleibt.
Die Verständigungsvereinbarung regelt, wie das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit während der Covid-19 Pandemie bei Tätigkeit im Homeoffice besteuert wird. Darüber hinaus werden beide Länder an einer dauerhaften Lösung arbeiten, um die Telearbeit aus steuerlicher Sicht zu erleichtern.
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