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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Anpassung der Weisung über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuer und Grundstückgewinnsteuer

02.04.2019

Die Weisung der Finanzdirektion über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuereinschätzungen und Grundsteuereinschätzungen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens und von juristischen Personen wurde an die neuere Rechtsprechung und an den neuen § 224a des Steuergesetzes angepasst.

Die angepasste Weisung der Finanzdirektion (ZStB Nr. 221.1) enthält Ausführungsbestimmungen zum neuen § 224a StG betreffend die Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer. Gemäss dem auf Handänderungen ab dem 1. Januar 2019 anwendbaren § 224a StG können auch innerkantonale Geschäftsverluste, welche bei der Einkommens- oder Gewinnsteuer nicht verrechnet werden können, bei der Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden. Weiter berücksichtigt die angepasste Weisung die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Ersatzbeschaffung. Gemäss Bundesgericht steht das Recht zur Besteuerung des aufgeschobenen Grundstückgewinns bei Wegfall des Steueraufschubs jeweils dem Zuzugskanton bzw. der Zuzugsgemeinde zu.

Die angepasste Weisung ersetzt die bisherige Weisung vom 13. Dezember 2005 mit Wirkung ab 1. Januar 2019.

Zudem wurde der Praxishinweis zum Periodizitätsprinzip und zur Nachholung von Aufwandbuchungen Abschreibungen, Rückstellungen, Steuerrückstellungen; ZStB Nr. 84.1) an die neuere Rechtsprechung zu den Steuerrückstellungen infolge von Gewinnaufrechnungen angepasst.


Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion Zürich vom 02.04.2019