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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH - Bewertung von Nutzniessungen

11.09.2020

Die Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich über die Bewertung von Nutzniessungen und von Ansprüchen auf periodische Leistungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde aufgrund der veränderten Lebenserwartung aktualisiert.

Die angepasste Weisung der Finanzdirektion des Katons Zürich (ZStB Nr. 502.1) enthält die aktuellen Kapitalisierungsfaktoren sowie die aktuelle Lebenserwartung beider Geschlechter pro Altersstufe und stützt sich nunmehr auf die 7. Auflage der Barwerttafeln von Stauffer/Schaetzle. Damit kann den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen werden.

Auf Grundlage des Jahresertrags bzw. der Jahresleistung kann anhand von Alter, Kapitalisierungszinssatz und Kapitalisierungsfaktor der steuerlich massgebende Wert einer Nutzniessung oder einer periodischen Leistung für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermittelt werden.

Die angepasste Weisung ersetzt die bisherige Weisung vom 22. November 2001 mit Wirkung ab 1. Januar 2021.

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Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zürich vom 11.9.2020.