ZH - Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehles (Verordnungsänderung)
07.12.2012
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat die Weisung über Erlass und Abschreibung von Staats- und Gemeindesteuern neu erlassen. Sie regelt nun auch die Behandlung von Erlassgesuchen, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden.
Kein Eintreten auf Erlassgesuche nach Zustellung des Zahlungsbefehls
Wie bei der direkten Bundessteuer treten die Steuerbehörden auf Erlassgesuche, die nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 38 Abs. 2 SchKG) eingereicht werden, nicht ein (Randziffer 29 der neuen Weisung). Die neue Weisung gilt ab 1. Januar 2013.
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Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich