ZH - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel: Weisung aufgehoben
Die Weisung des kantonalen Steueramts Zürich über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel wurde aufgehoben, wie die Finanzdirektion Zürich heute mitgeteilt hat.Die Weisung vom 20. Juli 2005 (ZStB Nr. 14/000) wurde deshalb aufgehoben, weil der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit bei den Staats- und Gemeindesteuern gleich wie bei der direkten Bundessteuer definiert ist (vgl. den Entscheid des Bundesgerichts vom 29.7.2011, 2C_766/2010, E. 2.4 und 4) und darum kein Raum für eine eigenständige Interpretation blieb.Es gilt daher das [intlink id="kreisschreiben-nr-36-zum-thema-gewerbsmassiger-wertschriftenhandel-art-16-dbg-art-18-dbg" type="post"]Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel[/intlink] sinngemäss auch für die Staats- und Gemeindesteuern.