Anpassungen bei der MWST im Zusammenhang mit Covid 19
Im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie wurden gewisse Erleichterungen im Bereich der MWST-Abrechnung verabschiedet. Im Wesentlichen geht es um den geschuldeten Verzugszins vom 20. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Für diese Periode wird auf einen Verzugszins verzichtet. Ab dem 1. Januar 2021 gilt erneut der reguläre Verzugszins von momentan 4%.