ZH - Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2020
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Das Steueramt des Kantons Zürich hat heute darüber informiert, wie Berufskosten im Corona-Jahr zu deklarieren sind.
Das neue Merkblatt Steuervorbescheide / Steuerrulings inkl. Anhang ersetzt das bisherige Ruling Merkblatt der Abteilung Juristische Personen und tritt per 07.09.2020 in Kraft.
Ab 2021 können im Kanton Zug Steuerschulden mit Kryptowährungen beglichen werden. Akzeptiert werden die Währungen Bitcoin und Ether. Möglich wird dies dank einer Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse, einer Pionierin im Schweizer Crypto Valley. Zug ist damit der erste Schweizer Kanton, in dem Steuern mit Kryptowährungen bezahlt werden können.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung erlassen.
Der Kanton Zürich hat einen neuen Praxishinweis zum Übergang von der Besteuerung als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft zur ordentlichen Besteuerung (Statuswechsel) veröffentlicht. es geht um die Sondersteuer für denjenigen Teil des Reingewinns, der auf die Realisation von stillen Reserven aus der Zeit der Statusbesteuerung entfällt.
Die EStV hat heute informiert, dass sie ihre Informationen im Dossier Steuerinformationen aktualisiert hat.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in den Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die folgenden Broschüren/Ziffern:
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die beiden Kreisschreiben «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» (1-049-DV-2020-d) und «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» (1-050-D-2020-d) publiziert.
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.