ZH - Neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung erlassen.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat ein neues Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung erlassen.
Der Kanton Zürich hat einen neuen Praxishinweis zum Übergang von der Besteuerung als Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft zur ordentlichen Besteuerung (Statuswechsel) veröffentlicht. es geht um die Sondersteuer für denjenigen Teil des Reingewinns, der auf die Realisation von stillen Reserven aus der Zeit der Statusbesteuerung entfällt.
Die EStV hat heute informiert, dass sie ihre Informationen im Dossier Steuerinformationen aktualisiert hat.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Die ESTV hat über materielle Anpassungen in den Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz informiert. Betroffen sind die folgenden Broschüren/Ziffern:
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die beiden Kreisschreiben «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» (1-049-DV-2020-d) und «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» (1-050-D-2020-d) publiziert.
Das EFD verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, von 30 Tagen auf 90 Tage. Die Änderung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Individuelle Steuerberechnungen vornehmen, und zwar für jeden Kanton und jede Gemeinde, historische Steuerbelastungsstatistiken oder kantonale Steuerdaten abrufen. Dies alles können Sie ab sofort mit dem neuen Online-Steuerrechner der ESTV.
Wegen der Verbreitung des Coronavirus sind vermehrt Arbeitnehmende für ihre Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz vorbergehend bzw. zusätzlich von zu Hause aus tätig (Home Office) oder auch ohne Arbeitstätigkeit zu Hause. Das Steueramt des Kantons Zürich hat inzwischen eine (bis Ende Jahr befristete) Anordnung erlassen zur Quellenbesteuerung des Einkommens während des Home Office.
Die ESTV hat ein Rundschreiben zur steuerlichen Behandlung von Leistungen gemäss der Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.