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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Kreisschreiben Nr. 37 zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

29.07.2013

Die ESTV hat das neue Kreisschreiben 37 zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht.Mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen wurden für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen verschiedene Neuerungen eingeführt. In ihrer Gesamtheit zielen die neuen Bestimmungen darauf ab, die Rechtssicherheit wiederherzustellen und zwar insbesondere in Bezug auf den jeweiligen Besteuerungszeitpunkt und – in Anlehnung an den Kommentar zum OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – die Steuerbemessung bei internationalen Sachverhalten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere Artikel 15 des OECD-Musterabkommens 2010 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (nachfolgend OECD-MA) zu berücksichtigen.Die in DBG 129 Abs. 1 lit. d vorgesehenen neuen Bescheinigungs- und Meldepflichten werden in der Mitarbeiterbeteiligungsverordnung näher ausgeführt.Die Botschaft (vgl. Bundesblatt [BBl] 2005 575) zum neuen Bundesgesetz datiert bereits vom 17. November 2004. Damit vermag der neue Erlass den in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklungen im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen nicht mehr in allen Punkten Rechnung zu tragen. Das vorliegende Kreisschreiben sowie die Anhänge I bis IV sollen einen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen der neuen Bestimmungen verschaffen.

Weitere Informationen zum Kreisschreiben 37 zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Kreisschreiben 37

Anhänge