Kreisschreiben Nr. 24 - Kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben
20.11.2017
Die ESTV hat informiert, dass das Kreisschreiben Nr. 24 (KS 24) überarbeitet worden ist. Damit sollen Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit gesteigert werden.
Quelle: Mitteilung der ESTV vom 20.11.2017