AG – Regierungsrat lehnt Mindeststeuer ab
Im Kanton Aargau sollen Steuerpflichtige, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben, wie bisher keine pauschale Kopfsteuer bezahlen müssen. Der Regierungsrat hält den administrativen Aufwand zum Eintreiben einer Mindeststeuer für zu gross. Rund 12 Prozent der Steuerpflichtigen im Aargau würden keine Steuern bezahlen, hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion aus den Reihen der Schweizer Demokraten (SD) fest. Die SD hatte gefordert, dass die 2001 abgeschaffte Kopfsteuer wieder eingeführt werde. Die Erfahrung mit einer Einkommenssteuer von mindestens 20 Franken habe gezeigt, dass das Eintreiben den Gemeinden einen grossen Aufwand verursache, stellt der Regierungsrat fest. Oft seien Steuererlassgesuche eingereicht worden. Die Gemeinden mussten diese prüfen und häufig gutheissen. Viele Gesuchssteller lebten nämlich unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Der administrative Aufwand war höher als die mit der Mindeststeuer generierten Einnahmen, wie es in der Stellungnahme weiter heisst. Personen, die keine Steuern bezahlen, dürften jedoch nicht als "Gratisbürger" oder "Gratisbürgerinnen" bezeichnet werden, betont der Regierungsrat. Sie leisteten über Abgaben und Gebühren ebenfalls einen Beitrag an die Finanzierung des Gemeinwesens. Zudem bezahlten sie mit der Mehrwertsteuer indirekte Steuern.