AG: Regierungsrat überweist Botschaft zur Steuergesetzrevision zur zweiten Beratung an den Grossen Rat
Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.
Der Grosse Rat hat der Steuergesetzrevision 2022 in erster Beratung am 22. Juni 2021 mit 91:41 Stimmen zugestimmt. Er hat drei Prüfungsaufträge zur Erhöhung des Pauschalabzugs und vier Prüfungsaufträge zur Gewinnsteuersenkung überwiesen. Der Regierungsrat hat alle Prüfaufträge in seiner Botschaft eingehend behandelt und hält an seinen Anträgen der ersten Lesung fest. Aufgrund der Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der beiden Aspekte der Steuergesetzrevision auf die Entwicklung der Steuererträge der Gemeinden beantragt der Regierungsrat eine zusätzliche, einmalige Ausgleichszahlung an die Gemeinden von 10 Millionen Franken. Damit soll erreicht werden, dass die Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen zusammengenommen über alle Gemeinden betrachtet im Jahr 2022 etwa gleich hoch ausfallen wie 2021.
Deutlich höhere Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen entlasten natürliche Personen
Die Krankenkassenprämien können im Rahmen des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen steuerlich abgesetzt werden. Seit 2001 beträgt der Abzug trotz gestiegener Prämien unverändert 4'000 Franken für verheiratete Paare und 2'000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Neu sollen deutlich höhere Abzüge gelten: 6'000 Franken für Verheiratete und 3'000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen. Die höheren Abzüge führen beim Kanton zu Mindereinnahmen von 46 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 42 Millionen Franken. Der Grosse Rat hat dem regierungsrätlichen Vorschlag in erster Beratung zugestimmt.
Der Finanzdirektor Markus Dieth begrüsst die Massnahmen zur Erhöhung der Krankenkassenprämienabzüge: "Seit 2001 haben wir hier nichts mehr gemacht, es besteht Handlungsbedarf; diese Entlastung kommt direkt den privaten Haushalten und damit unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern direkt zu Gute."
Reduktion der Gewinnsteuern stärkt den Wirtschaftsstandort Aargau und führt langfristig zu höheren Steuererträgen
Die im Aargau ansässigen Unternehmen müssen mit dem heutigen Zweistufentarif Gewinne über 250'000 Franken zu 18,6 Prozent versteuern (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern). Die Steuerbelastung in diesem ertragsstarken Segment soll zwischen 2022 und 2024 gestaffelt auf 15,1 Prozent reduziert werden. Ab 2024 verfügt der Kanton Aargau damit – wie die meisten anderen Kantone – über einen einheitlichen Steuertarif: Die Gewinne bis 250'000 Franken werden schon heute mit 15,1 Prozent besteuert. Mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 (STAF) hatte der Kanton Aargau an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst, aufgrund der damals laufenden Haushaltsanierung wurde auf eine Senkung der Tarife verzichtet. Mit der Steuergesetzrevision 2022 verbessert der Aargau seine Position im interkantonalen Vergleich ins Mittelfeld. Eine Reduktion der Unternehmenssteuersätze ist ein bedeutender Anreiz für Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Aargau zu erhöhen, Investitionen zu tätigen und gewinnstarke Tätigkeiten und Funktionen im Kanton zu halten, zu verstärken oder neu anzusiedeln. Damit sollen langfristig höhere Steuererträge resultieren.
Kompensationszahlungen und langfristig steigende Steuereinnahmen für die Gemeinden
Die Reduktion der Gewinnsteuertarife wird ab 2022 in drei Etappen eingeführt. Damit die Gemeinden mit der Umsetzung der Steuergesetzesrevision ab 2022 Planungssicherheit haben, kompensiert der Kanton einen Teil der Mindereinnahmen der Gemeinden während einem Zeitraum von vier Jahren durch einen Steuerfussabtausch und neu eine zusätzliche, einmalige Kompensationszahlung von 10 Millionen Franken an die Gemeinden. Die Kompensationszahlungen des Kantons an die Gemeinden betragen damit insgesamt 71 Millionen Franken.
Die aktualisierte Steuerprognose ohne die zusätzliche Kompensationszahlung zeigt, dass sich die Steuereinnahmen über alle Gemeinden einzig im Jahr 2022 um 0,5 Prozent reduzieren im Vergleich zum Vorjahr. Damit die Steuereinnahmen über alle Gemeinden betrachtet in etwa gleich hoch ausfallen wie im 2021, beantragt der Regierungsrat eine einmalige zusätzliche Kompensationszahlung an die Gemeinden von 10 Millionen Franken. In den Jahren 2023, 2024 und 2025 erhöhen sich die Steuereinnahmen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr in allen Gemeinden. Im Vergleich der Jahre 2023, 2024 und 2025 zum Jahr 2020 verzeichnen nur 9 der 210 Gemeinden einen Rückgang während die Steuereinnahmen aller anderen Gemeinden auch unter Berücksichtigung der Steuergesetzrevision ansteigen, je nach Gemeinde jedoch unterschiedlich stark. Die unterschiedliche Ressourcenstärke und die unterschiedliche Betroffenheit zwischen den Gemeinden wird durch den interkommunalen Finanzausgleich geglättet.
Auswirkungen auf Aufgabenverschiebungsbilanz überprüft und Vorlage für Entlastung der Gemeinden verabschiedet
Aufgrund eines Prüfungsauftrags aus der ersten Beratung hat der Regierungsrat eine Überprüfung der Aufgabenverschiebungsbilanz vorgenommen. Das Ergebnis zeigt, dass sich die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenverschiebungen beim Kanton und den Gemeinden weitgehend im Rahmen der Erwartungen bewegen. Insgesamt werden die Gemeinden, auch unter Berücksichtigung von vier neuen Aufgabenverschiebungen, gesamthaft um rund 2,5 Millionen Franken jährlich mehr belastet. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat in einer separaten Vorlage die Erhöhung der jährlichen Ausgleichszahlung von 16 Millionen Franken auf neu 18,5 Millionen Franken. Zudem wurden bei der Überprüfung der Aufgabenverschiebungsbilanz aufgrund der parlamentarischen Beratungen der entsprechenden Vorlagen drei Lastenverschiebungen an den Kanton nicht berücksichtigt. Dieser Verzicht bedeutet für den Kanton eine jährliche Mehrbelastung von 18 Millionen Franken.
Finanzierung dank solider Kantonsfinanzen sichergestellt
Der Aargauer Finanzhaushalt steht heute auf einem soliden Fundament. Wie das Ergebnis der Langfristperspektive 2021 bis 2030 zeigt, verfügt der Aargau über die finanzielle Stärke, um die Einwohnerinnen und Einwohner und einen wichtigen Teil der Aargauer Wirtschaft mit der Steuergesetzrevision 2022 zu entlasten. Finanzdirektor Markus Dieth: "Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Steuergesetzrevision 2022 den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton attraktiver macht. Die höheren Abzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen entlasten die natürlichen Personen. Mit der Senkung der Gewinnsteuern werden rund 1'300 ertragsstarken Unternehmen entlastet, die rund 80 Prozent zum Steueraufkommen der juristischen Personen beitragen und über einen Drittel der Arbeitsplätze im Aargau anbieten. Von der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit des Kantons profitieren die Aargauer Wirtschaft und Privatpersonen dank attraktiven Arbeitsplätzen im Kanton. Die Gemeinden profitieren von der höheren Standortattraktivität für Firmen und Private, was zu Wachstum und damit langfristig zu höheren Steuereinnahmen führen wird."