Aufhebung von Kreisschreiben W03-002 und W03-003
07.01.2019
Die EStV hat heute mitgeteilt, dass die Kreisschreiben W03-002 vom 14.01.2003 betreffend Abzüge, Tarife und Zinssätze 2003 bei der direkten Bundessteuer und W03-003 vom 27.01.2003 betreffend Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen mit dem heutigen Tag aufgehoben sind.