BE: Ausgleich der kalten Progression
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen.
Der Regierungsrat hat zunächst beschlossen, dass die Einkommenssteuertarife per 1. Januar 2024 um 2,5 Prozent gesenkt werden. Zudem hat der Regierungsrat eine Vorlage zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dieser sollen auch die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge per 1. Januar 2024 angepasst werden. Der Grosse Rat wird darüber anlässlich der Herbstsession 2023 befinden.
Sobald die Änderungen rechtskräftig sind, werden die neuen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge automatisch in TaxMe-Online integriert. Sie brauchen also keine eigenen Berechnungen anzustellen, wenn Sie Ihre Steuererklärung 2024 online ausfüllen werden.