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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BE - Motorfahrzeugsteuer: Einschränkung der Befreiung behinderter Menschen

30.04.2010

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bestimmungen für die Befreiung von behinderten Menschen von der Motorfahrzeugsteuer überarbeitet. Er hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2011 dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung angepasst, das auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tritt.Bisher haben im Kanton Bern alle behinderten Menschen, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, Anspruch auf eine Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer. Weil das Bundesgesetz den Empfängerkreis für die Hilflosenentschädigung massgeblich erweitert, soll neu ausschlaggebend sein, weshalb jemand eine Hilflosenentschädigung bezieht.


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Ein Erlass der Motorfahrzeugsteuer soll zukünftig nur Menschen gewährt werden, die wegen ihrer Behinderung ohne Auto

  • praktisch vom Alltagsleben ausgeschlossen wären oder
  • bei gesellschaftlichen Kontakten stark eingeschränkt würden.

Quelle: Regierungsrat des Kantons BernType your text here