BL - Krankheitskosten: Regierungsrat will Selbstbehalt einführen
22.05.2013
Der Regierungsrat des Kantons Baselland will beim Abzug der Krankheits- und Unfallkosten wie bei der direkten Bundessteuer einen Selbstbehalt von 5 Prozent eingeführen. Primär geht es dabei um die Sanierung des Staatshaushaltes.Der Antrag des Regierungsrates an den Landrat erfolgt im Grunde genommen deshalb, weil das Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 vom Stimmvolk als Gesamtpaket abgelehnt worden war.
Neben Spar- auch weitere Gründe
Der Regierungsrat nennt neben der Entlastung des Staatshaushaltes um jährlich CHF 15 Mio. weitere Gründe, die für die Einführung eines Selbstbehaltes sprächen:
- Das StHg schreibe deutlich die Einführung eines Selbstbehalts vor; es lege lediglich dessen Höhe nicht fest. Es handle sich bei der Vorlage somit um eine harmonisierungsrechtlich gebotene Regelung (die vorgeschlagene Lösung, wonach nur die 5 Prozent des steuerbaren Reineinkommens übersteigenden Kosten abgezogen werden können, entspricht dem DBG)
- Die Massnahme liege zudem genau auf der Linie der im November 2011 beschlossenen Verfassungsbestimmung, die verlangt, dass das Ausfüllen der Steuererklärung wenig Zeit in Anspruch nimmt und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand bedeute
Behinderungsbedingte Kosten weiterhin voll abzugsfähig
Keine Einschränkung soll es gemäss Regierungsrat bei der Abzugsfähigkeit von behinderungsbedingten Kosten geben; diese sollen nach wie vor in vollem Umfang abzugsfähig bleiben.