BL – Vergütungs- und Verzugszinsen
01.12.2021
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Neue Zinssätze 2022
- Vergütungszins: 0,2 %
- Verzugszins: 5,0 %
Für die direkte Bundessteuer gilt:
- Vergütungszins: 0,0 %
- Rückerstattungszins: 4,0 %
- Verzugszins: 4,0 %