BL - Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig
13.11.2009
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft