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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Bundesrat: Berufskosten sollen in Zukunft unabhängig vom Einkommen und Arbeitsort pauschal abgezogen werden können

21.12.2022

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dabei soll die Pauschale Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten umfassen und völlig unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.

Die Vereinfachung unterscheidet damit nicht zwischen dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und jenem im Unternehmen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.

Abzug der tatsächlichen Kosten soll möglich bleiben

Anstelle der Pauschale sollen auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden können. Neu sollen die Kosten für mobiles Arbeiten auch dann abgezogen werden können, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben insbesondere die Fahrtkosten sowie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Wochenaufenthalt abzugsfähig. Für die Fahrtkosten soll bei der direkten Bundessteuer wie bisher ein Maximum (3200 Franken ab der Steuerperiode 2023) gelten.

Pauschale soll für den Bund aufkommensneutral sein

Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement legt die Höhe der Pauschale fest. Zahlen aus drei Kantonen deuten aus momentaner Sicht offenbar auf eine Pauschale in der Grössenordnung von gegen CHF 6000 hin, um bei der direkten Bundessteuer diese aufkommensneutrale Wirkung zu erzielen.

Die Vernehmlassung, die der Bundesrat eröffnet hat, dauert bis zum 4. April 2023.

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