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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Quellensteuer – Quellenbesteuerung

Hier finden Sie Aktuelle News zur Quellensteuer und zur Quellenbesteuerung in den Kantonen.

Steuerabkommen genehmigt - dazugehöriges Quellensteuergesetz noch nicht abgesegnet

31.05.2012
Update 12.06.2012: Das Quellensteuerabkommen wurde durch den Nationalrat im 2. Anlauf genehmigt
Nach dem Ständerat hat gestern auch der Nationalrat den Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich deutlich zugestimmt. Das Quellensteuergesetz, das die Umsetzung in der Schweiz hätte regeln sollen, wurde vom Nationalrat aber nicht durchgewunken und geht wieder in den Ständerat.Brisant ist, dass relativ hoher Zeitdruck für die Absegnung dieses Quellensteuergesetzes herrscht, müssen doch die Steuerabkommen zwingend auf 2013 in Kraft treten...da wird es in Anbetracht der noch abzuwartenden Referendumsfrist für das Gesetzt bereits relativ eng. Kommt das Referendum gegen das Gesetz schliesslich zustande (was in Anbetracht der Umstrittenheit der Vorlage nicht auszuschliessen sein dürfte) müsste zudem noch eine Volksabstimmung in diesem Jahr stattfinden.Eine allfällige Übergangslösung – falls das Gesetz bis Ende Jahr nicht unter Dach und Fach sein sollte – müsste der Bundesrat mit einer Verordnung treffen, was man aber verständlicherweise aus Gründen der demokratischen Legitimation nicht gerne tun würde. 

BE - Administrative Erleichterungen bei Quellensteuer im Kanton Bern

29.10.2009

Quellensteuer für Grenzgänger - Neue Verfahren

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern nimmt ihre neuentwickelte Quellensteuerapplikation in Betrieb. Dies führt bei den Abrechnungen der quellenbesteuerten Personen und der französisch-schweizerischen Grenzgänger zu neuen Verfahrensabläufen, die deutliche administrative Entlastungen für die betroffenen Unternehmungen und die Gemeinden bringen. Die entsprechenden Anpassungen der betroffenen Verordnungen hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Quellensteuer - Unternehmen in Bern profitieren von vielen Vereinfachungen

Bei den Quellensteuern können die Unternehmungen ab 2010 neu sämtliche Abrechnungen mit einer einzigen Ansprechstelle (kantonale Steuerverwaltung oder die Städte Bern, Biel und Thun) vornehmen. Weiter fallen die Abrechnungen auf Papier zum Teil weg, da die Administration zukünftig auch elektronisch via Online-Portal erledigt werden kann. Kleine Unternehmungen mit wenig quellenbesteuerten Personen müssen ihre Abrechnungen nicht mehr zwingend monatlich, sondern nur noch vierteljährlich einreichen. Schliesslich wird die Zahlungsfrist für die Ablieferung der Quellensteuern von heute 15 Tagen auf neu 30 Tage erhöht.Weitere Infos zur Quellenbesteuerung im Kanton Bern