DBA Korea
05.01.2011
Die Schweiz und die Republik Korea haben ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA enthält Bestimmungen über den dem OECD-Standard entsprechenden Informationsaustausch.Nebst dem Informationsaustausch nach dem OECD-Standard haben die Schweiz und Korea vereinbart,
- dass Zinsen an Banken im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden können.
- Sofern Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) an anderen Gesellschaften beteiligt sind, dürfen Ausschüttungen von Dividenden im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden.
- Lizenzgebühren können künftig mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) quellenbesteuert werden.
- Ebenfalls wurde vereinbart, dass die Schweiz mit Korea über die Aufnahme einer Schiedsklausel verhandeln wird, sofern Korea künftig die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens mit einem Drittstaat in einem DBA vereinbart.