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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Südkorea

AIA Südkorea

19.03.2016
Die Schweiz hat mit Südkorea eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Das Abkommen  basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Südkorea eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend wird der entsprechende Bundesbeschluss den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Weitere Informationen zum Thema

DBA Rumänien und DBA Republik Südkorea sind in Kraft getreten

30.07.2012
Die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Rumänien sowie zwischen der Schweiz und Südkorea sind in Kraft getreten. Sie enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss international gültigem OECD-Standard.Nebst einer Amtshilfeklausel gemäss internationalem Standard haben die Schweiz und Rumänien beziehungsweise die Schweiz und Südkorea insbesondere eine Reihe von Verbesserungen bei der Quellenbesteuerung von Dividendenzahlungen und Zinsen vereinbart.Das Protokoll mit Südkorea ist nach dem Austausch der diplomatischen Noten am 25. Juli 2012 in Kraft getreten, das Protokoll mit Rumänien am 6. Juli 2012.Die Bestimmungen beider Änderungsprotokolle finden grundsätzlich ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zu den DBA Republik Korea und Rumänien

DBA Korea

05.01.2011
Die Schweiz und die Republik Korea haben ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA enthält Bestimmungen über den dem OECD-Standard entsprechenden Informationsaustausch.Nebst dem Informationsaustausch nach dem OECD-Standard haben die Schweiz und Korea vereinbart,
  • dass Zinsen an Banken im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden können.
  • Sofern Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) an anderen Gesellschaften beteiligt sind, dürfen Ausschüttungen von Dividenden im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden.
  • Lizenzgebühren können künftig mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) quellenbesteuert werden.
  • Ebenfalls wurde vereinbart, dass die Schweiz mit Korea über die Aufnahme einer Schiedsklausel verhandeln wird, sofern Korea künftig die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens mit einem Drittstaat in einem DBA vereinbart.
Direkt zum Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. Februar 1980 zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen