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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Korea

DBA Republik Korea, Malta, Rumänien, Schweden, Singapur und Slowakei

01.09.2011
Der Bundesrat hat die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Mit Malta wurde erstmals ein DBA abgeschlossen. Mit den übrigen Ländern wurden bestehende Abkommen revidiert. Die Texte der neuen Abkommen sind nun damit zugänglich und können in der jeweiligen Botschaft eingesehen werden. Die Abkommen enthalten unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen. Die Reduktionen können bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat gehen. Einzelne Abkommen enthalten auch Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema

 

DBA Korea

05.01.2011
Die Schweiz und die Republik Korea haben ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA enthält Bestimmungen über den dem OECD-Standard entsprechenden Informationsaustausch.Nebst dem Informationsaustausch nach dem OECD-Standard haben die Schweiz und Korea vereinbart,
  • dass Zinsen an Banken im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden können.
  • Sofern Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) an anderen Gesellschaften beteiligt sind, dürfen Ausschüttungen von Dividenden im Quellenstaat mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) besteuert werden.
  • Lizenzgebühren können künftig mit höchstens 5 Prozent (bisher 10 Prozent) quellenbesteuert werden.
  • Ebenfalls wurde vereinbart, dass die Schweiz mit Korea über die Aufnahme einer Schiedsklausel verhandeln wird, sofern Korea künftig die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens mit einem Drittstaat in einem DBA vereinbart.
Direkt zum Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. Februar 1980 zwischen der Schweiz und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen